Neues Jahr, neue Regeln: Diesmal geht es um die Steuersätze für Leistungen im Rahmen einer Konferenz. In der Praxis wirkt sich die neue Vorschrift auf das Erstellen von Rechnungen aus. Wie setzen Sie das im Veranstaltungsteam korrekt um?
Im Zuge ihres Maßnahmenpakets zur Bewältigung der Corona-Pandemie hat die Bundesregierung beschlossen, die Umsatzsteuer vorübergehend zu senken. Von Juli an bis zum Ende des Jahres wird es einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 16% bzw. 5% geben. Was bedeutet das für Konferenzen und wie setzen Veranstalter die Regelungen um?
Der Regelsatz für die Umsatzsteuer liegt bei 19% – eigentlich ganz einfach. Eigentlich. Wäre da nicht die eher undurchsichtige Gesetzeslage inklusive einiger Ausnahmeregelungen, wenn es um das Besteuern von Veranstaltungstickets geht. Welcher Steuersatz ist der richtige: 0%, 7%, 19% oder alles gemischt? Stimmt es, dass für Teilnehmer aus dem Ausland keine Mehrwertsteuer anfällt? Und kommt eine Konferenz-Software überhaupt damit zurecht, wenn es etwas komplexer wird?