In einem Abstract wird die wissenschaftliche Arbeit auf das Wesentliche „zusammengepresst“, die Kerninformationen sollten ersichtlich sein, ohne die komplette Ausführung lesen zu müssen.
Die Organisatoren der Konferenz bedienen sich daher meist einer Beschränkung der Seiten- oder Zeichenanzahl. So wird das Dokument im Umfang und damit auch der spätere Arbeitsaufwand der Gutachter begrenzt. Zudem kommt dies, wenn gewünscht, einer einheitlichen Veröffentlichung in einem Abstractband zu Gute.
Je nach Konferenz darf der Beitrag Bilder oder Formeln enthalten. Diese, und andere Vorgaben, wie die Form, Sprache und Themengebiete der einzureichenden Beiträge geben die Organisatoren vor.
Feste Bestandteile eines Abstracts sind:
- ein aussagekräftiger Titel
- das gewählte Themengebiet
- die Zielsetzung
- die Theorie der Autoren
- die zentrale Fragestellung
- das Fazit der Arbeit
- ggf. die Angabe von Quellen
- die Angabe der Autorenschaft
Diese Anforderungen an die einzureichenden Beiträge finden Autoren im Call for Paper, dem Aufruf zur Beitragseinreichung.