Bis 25. Mai hatten Website-Betreiber Zeit, alle Regelungen der von der EU auf den Weg gebrachten Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) umzusetzen. Ansonsten – so war überall zu vernehmen – drohen Bußgelder in kaum vorstellbaren Höhen und der finanzielle Ruin, sobald der erste Abmahnanwalt Notiz von der Website nimmt. Ein paar Monate später hat sich die Hysterie gelegt. Weil die Gesetze aber immer noch da sind, bleibt auch die Unsicherheit bestehen. Ist die Konferenz-Website denn nun wirklich DSGVO-konform?
Wissen Sie, was in den Verträgen steht, die Sie mit dem Anbieter Ihrer Konferenz-Software geschlossen haben? Das Kleingedruckte sollten Sie sich unbedingt gründlich durchgelesen haben, denn mancher Anbieter hat durchaus noch ein paar eigene Interessen im Sinn. Die Daten dafür steuern Sie unbeabsichtigt bei.
Die Übergangszeit läuft bereits und das nur noch bis Mai. Bis dahin sind Unternehmen gefordert, die neuen Regelungen zum Datenschutz umzusetzen. Einige Punkte in der vor zwei Jahren verabschiedeten Verordnung stellen Veranstalter dabei vor ganz neue Herausforderungen. Wir listen auf, was es jetzt zu tun gibt.