Im Zuge ihres Maßnahmenpakets zur Bewältigung der Corona-Pandemie hat die Bundesregierung beschlossen, die Umsatzsteuer vorübergehend zu senken. Von Juli an bis zum Ende des Jahres wird es einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 16% bzw. 5% geben. Was bedeutet das für Konferenzen und wie setzen Veranstalter die Regelungen um?
Der Regelsatz für die Umsatzsteuer liegt bei 19% – eigentlich ganz einfach. Eigentlich. Wäre da nicht die eher undurchsichtige Gesetzeslage inklusive einiger Ausnahmeregelungen, wenn es um das Besteuern von Veranstaltungstickets geht. Welcher Steuersatz ist der richtige: 0%, 7%, 19% oder alles gemischt? Stimmt es, dass für Teilnehmer aus dem Ausland keine Mehrwertsteuer anfällt? Und kommt eine Konferenz-Software überhaupt damit zurecht, wenn es etwas komplexer wird?